Akkreditierung
Akkreditierung (Eingang Süd/ Halle 4)
Ab Messebeginn haben wir im Eingang Süd (Halle 4, beschildert) einen Akkreditierungs-Counter für Journalisten eingerichtet. Dort können Sie sich akkreditieren und erhalten Pressematerial für Ihren Besuch der Messe.
Eine Vorabakkreditierung und ein Vorversand von Pressekarten erfolgt nicht. Pressekarten werden nur an Redaktionsmitglieder und Journalisten ausgegeben, nicht jedoch an Mitarbeiter der Verlagsleitung, Anzeigen- oder Werbeabteilung.
Anfahrt mit PKW (Presseparkplatz West/ Mitte)
Der Presse-Parkplatz befindet sich zur Freizeit Messe auf dem Sonderparkplatz West/ Mitte (ausgeschildert). Die Zufahrt ist durch Hinweisschilder „PRESSE“ gekennzeichnet. Zugang zu den Hallen über Eingang Süd.
Anfahrt mit der U-Bahn
Journalisten, die mit der U-Bahn zum Messezentrum fahren, haben über den Eingang Süd Zugang zu den H
Akkreditiert werden Journalisten mit Presseausweisen folgender Organisationen:
- Deutscher Journalisten Verband (DVJ)
- Deutsche Journalistinnen - und Journalisten-Union (dju in ver.di)
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
- Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS)
- Freelens
- und Personen mit dem internationalen Presseausweis der International Federation of Journalists (IFJ) in Brüssel
Einen journalistischen Redaktionsauftrag benötigen folgende Journalisten für ihre Akkreditierung:
- Ausweisinhaber von journalistischen Fachverbänden
die einen auf die aktuelle Messe bezogenen Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie) vorlegen. - Hörfunk-, TV-Journalisten, Produktionsfirmen
die einen redaktionellen Auftrag eines Senders (privat- oder öffentlich/ rechtlich) mit Originalbriefkopf (keine Kopie) vorlegen können. - Journalisten/ Pressefotografen
die einen auf die aktuelle Messe bezogenen Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie) vorlegen. - Nachwuchsjournalisten erhalten gegen Vorlage ihres gültigen Ausweises einer Jugend- oder Nachwuchspresseorganisation einmalig eine Tageskarte.
- Mitglieder von Internet-Redaktionen werden aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit des Internets und der damit verbundenen mangelnden Überprüfbarkeit der eigenen journalistischen Leistung nur gegen Vorlage eines der oben aufgeführten Presseausweise akkreditiert.
Ausnahmen: Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören, z. B. SPIEGEL online, nordbayern.de usw. - Personen, die nachweisen können, dass sie für die Presse und Öffentlichkeitsarbeit einer Behörde oder Institution tätig sind (z. B. Pressesprecher, Firmenpressestellen ausstellender Unternehmen).
- Agenturen, die die Pressearbeit für eine auf der aktuellen Messe ausstellenden Firma machen, erhält ausschließlich nur eine Person eine Tageskarte.
- Alle ausländischen Pressevertreter (Wohnort außerhalb Deutschlands), die ihre Zugehörigkeit zur Presse dokumentieren können, z. B. durch den offiziellen Presseausweis des jeweiligen Landes.
- Ausländische Pressevertreter mit Wohnsitz in Deutschland werden gegen Vorlage des in Deutschland gültigen Ausweises (s. o.) akkreditiert.
- Volontäre, Aushilfen und Pflichtpraktikanten werden nur gegen Vorlage eines gültigen Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrages akkreditiert, aus dem hervorgeht, dass die journalistische Tätigkeit Hauptzweck der Ausbildung beziehungsweise Anstellung ist. Trifft dies zu, so erhalten diese Antragsteller einmalig eine Tageskarte.
Nicht akkreditiert werden:
- Personen ohne jegliche Legitimation
- Mitarbeiter der Verlagsleitung, Anzeigen- oder Werbeabteilung
- Personen, die ausschießlich ein Webblog betreiben
- Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen, z. B. Fleet Street London, Universal Press (USA), citypress24 (England), City News (England) usw.
- Personen mit abgelaufenen Presseausweis
- Personen, denen andere Journalisten die redaktionelle Bestätigung geschrieben haben; dies gilt insbesondere für Verwandte und Ehepartner
- Personen mit Hausausweisen ohne Auftrag der Redaktion
- Personen, die Einladungen von Ausstellern zu Presseterminen vorlegen
- Personen, deren Legitimation nicht von einer Redaktion ausgestellt wurde oder deren Legitimation nicht auf die aktuelle Messe bezogen ist
Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.
Werden die Unterlagen nicht vorgelegt oder entsprechen nicht den aufgeführten Akkreditierungsrichtlinien, kann die AFAG Messen und Ausstellungen GmbH die Akkreditierung verweigern.
Wichtiger Hinweis:
Die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der AFAG Messen und Ausstellungen GmbH behält sich vor, Belegnachweise über die Berichterstattung der Messe einzufordern.
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